Wettspielordnung des DTTB/HTTV-WO gültig ab 25.05.2017

- Zusammenfassung (Stand 28.06.2017) -

Anfang 2017 wurde vom DTTB eine für alle Verbände einheitliche Wettspielordnung verabschiedet. Lediglich in Teilbereichen durften die jeweiligen Unterverbände (bei uns der HTTV) sich wahlweise für die ein oder andere Variante entscheiden. Nachfolgend führen wir nur die wichtigsten Vorschriften geordnet nach Themen auf.

A 1 Zweck und Geltungsbereich der Wettspielordnung (WO)

Zweck der WO des DTTB ist es, einheitliche Richtlinien für Spielbetrieb zu schaffen. Diese WO ist der Satzung des DTTB als Anhang zugeordnet und kann durch Beschluss des Bundestages in einzelnen Punkten oder im Ganzen geändert werden (siehe § 24.1 der Satzung des DTTB).

Die ergänzenden, nur im Bereich des Hessischen Tischtennis-Verbandes (HTTV) geltenden Bestimmungen können nur durch Beschluss des Beirates des HTTV in einzelnen Punkten oder als Ganzes geändert werden (siehe Ziffer 14.1 ff der Satzung des HTTV).

Mannschaftsmeldung:

A 5.3 Mannschaften und Spieler

Stammspieler ist ein Spieler einer Mannschaft, der zur Sollstärke dieser Mannschaft beiträgt.

Reservespieler ist ein Spieler einer Mannschaft, der nicht zur Sollstärke dieser Mannschaft beiträgt. Er wird in der Mannschaftsmeldung mit RES gekennzeichnet.

Ersatzspieler sind alle Spieler, die einer unteren Mannschaft als Mannschaftsspieler angehören und im Bedarfsfall in oberen Mannschaften eingesetzt werden.

Ergänzungsspieler ist ein Spieler einer Mannschaft, der nicht zur Sollstärke dieser Mannschaft beiträgt. Weibliche Ergänzungsspieler werden in der Mannschaftsmeldung mit WES, Jugend-Ergänzungsspieler mit JES, Nachwuchs-Ergänzungsspieler mit NES und Senioren-Ergänzungsspieler mit SES gekennzeichnet.

H 1.2 Stammspieler

In der Mannschaftsmeldung sind jeder Mannschaft mindestens so viele Stammspieler zuzuordnen, wie es der Sollstärke des betreffenden Spielsystems entspricht.

Lediglich der untersten Mannschaft sind mindestens so viele Stamm- und Reservespieler zuzuordnen, wie es der Sollstärke des betreffenden Spielsystems entspricht.

Die Anzahl zusätzlicher Stamm-, Reserve- und Ergänzungsspieler pro Mannschaft ist nicht begrenzt.

H 1.3 Reservespieler

1.3.1 Ein Stammspieler, der in der vorangegangenen Halbserie an weniger als zwei Punktspielen seines Vereins in einer Mannschaftsmeldung der Damen oder Herren im Einzel teilgenommen hat, wird mit Beginn der darauf folgenden Halbserie automatisch zum Reservespieler. Dies gilt nicht für Spieler der jeweils untersten Damen- oder Herrenmannschaft eines Vereins.

1.3.2 Für einen Spieler, der für die folgende Halbserie den Status als Reservespieler neu erhält, darf ein Antrag auf Aufhebung des Status als Reservespieler gestellt werden. Ein solcher Antrag ist vom betroffenen Verein bis spätestens zum letzten Tag der Mannschaftsmeldung der folgenden Halbserie schriftlich an die zuständige Stelle des DTTB (für die BSK) und ansonsten an die des jeweiligen Verbandes zu richten.

Die zuständige Stelle ist der HTTV-Spielausschuss.

Einem solchen Antrag darf nur dann entsprochen werden, wenn er entweder mit einer ärztlich bescheinigten Schwangerschaft begründet wird, oder wenn der Spieler in der der Halbserie mit den Mindereinsätzen unmittelbar vorangegangenen Halbserie im selben Verein an mindestens zwei Punktspielen in dieser Mannschaftsmeldung im Einzel teilgenommen hat.

1.3.3 Der Status als Reservespieler wird automatisch mit Wirkung vom Beginn der folgenden Halbserie aufgehoben, wenn der Spieler in der vorangegangenen Halbserie an mindestens zwei Punktspielen seines Vereins in einer einzigen Mannschaftsmeldung bei Damen oder Herren im Einzel teilgenommen hat oder den Verein gewechselt hat. Der Status als Reservespieler wird nach einem Wechsel der Spielberechtigung jedoch nicht automatisch aufgehoben, wenn der Spieler während seiner letzten Spielberechtigungsphase im bisherigen Verein nicht an mindestens zwei Punktspielen im Einzel teilgenommen hat.

I 4.3 Ersatzspieler

Spieler dürfen beliebig oft als Ersatzspieler in jeder höheren Mannschaft des Vereins eingesetzt werden, wenn sie in der Mannschaftsmeldung enthalten sind, keinen Sperrvermerk besitzen, kein Jugend-Ergänzungsspieler (JES) sind und für die jeweilige Mannschaft einsatzberechtigt sind. Ein Spieler darf auch in einer höheren Mannschaft seines Vereins Ersatz spielen, die in der gleichen Gruppe spielt.

Ersatzspieler werden immer den unteren Mannschaften der betreffenden Altersklasse entnommen und niemals den höheren.

H 1.4 Ergänzungsspieler

Ein Ergänzungsspieler muss in der betreffenden Mannschaftsmeldung seines Vereins entsprechend seiner Spielstärke (ohne Sperrvermerk) eingereiht werden.

1.4.1 Weibliche Ergänzungsspieler (WES)

Eine Spielerin, die in der Mannschaftsmeldung der Damen oder der Herren als Stamm- oder Reservespieler aufgeführt ist, darf in einer einzigen Mannschaftsmeldung des anderen Geschlechts der Altersgruppe Erwachsene als weiblicher Ergänzungsspieler aufgeführt werden. Das gilt auch für Spielerinnen, die in keiner Damenmannschaft gemeldet sind.

Diese Regelung gilt analog auch für alle Altersklassen der Altersgruppen Nachwuchs und Senioren.

1.4.2 Jugend-Ergänzungsspieler (JES)

Ein Spieler der Altersgruppe Nachwuchs, der keine Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) besitzt, darf in einer einzigen Mannschaftsmeldung der Altersklasse Damen/Herren als Jugend-Ergänzungsspieler aufgeführt werden.

Männliche Spieler dürfen nur in Herren-, weibliche nur in Damenmannschaften als Jugend-Ergänzungsspieler gemeldet werden.

I 4.4 Mehrfacheinsatz eines Spielers zur gleichen Zeit

Ein Spieler darf nicht zur gleichen Zeit in zwei Mannschaften eingesetzt werden. Falls ein Spieler in zwei aufeinander folgenden Mannschaftskämpfen mitwirken soll, dann muss der früher angesetzte Mannschaftskampf gemäß WO I 5.7 beendet sein und der später angesetzte Mannschaftskampf darf zum Zeitpunkt des Spielendes des früher angesetzten Mannschaftskampfes noch nicht gemäß WO I 5.6 begonnen haben.

A 13.2 Abweichungen

Im Erwachsenbereich ist die Meldung und der Einsatz von Spielerinnen in männlichen Mannschaften als weiblicher Ergänzungsspieler (WES) gemäß WO A 13.2 a in den unteren Spielklassen zulässig.

Die Anzahl solcher Spielerinnen ist pro Verein und pro Mannschaft nicht begrenzt.

Eine weibliche Ergänzungsspielerin muss in der betreffenden Mannschaftsmeldung entsprechend seiner Spielstärke (ohne Sperrvermerk) eingereiht werden.

C 4 Vorschriften zur eingeschränkten Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb

4.1 Die Mitgliedsverbände dürfen für weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften gemäß WO A 11.2 in den unteren Spielklassen gemäß WO A 1 eine eingeschränkte Teilnahme von Spielern einzelner Altersklassen der Altersgruppe Nachwuchs als Jugend-Ergänzungsspieler (JES) zulassen. Spieler der Altersgruppe Nachwuchs ohne SBEM sind im Bereich des HTTV als JES einsatzberechtigt. Voraussetzung ist die Erlaubnis der/des gesetzlichen Vertreter/s (Formular auf der HTTV-Homepage), die auf Verlangen beim Mannschaftskampf vorgelegt werden muss.

I 4.1 Einsatzberechtigung

Jugend-Ergänzungsspieler (JES) sind in der Erwachsenenmannschaft, in der sie gemeldet sind, in fünf Mannschaftskämpfen pro Halbserie einsatzberechtigt. Bei jedem weiteren Einsatz wie auch beim Einsatz in anderen Erwachsenenmannschaften gelten sie als nicht einsatzberechtigt.

H 2 Mannschaftsmeldung

2.1.6 Nachmeldungen bisher nicht gemeldeter Spieler sind unter Beachtung der Spielstärke-Reihenfolge jederzeit möglich. Solche Änderungen der Mannschaftsmeldung nach dem Ende der jeweiligen Eingabefrist müssen durch den Verein bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Sie haben keine Auswirkungen auf die Mannschaftszugehörigkeit aller anderen Spieler dieser Mannschaftsmeldung.

H 2.2 Spielstärke-Reihenfolge

Sämtliche in den Punktspielen eventuell zum Einsatz kommenden Mannschaftsspieler müssen entsprechend ihrer Spielstärke-Reihenfolge in der Mannschaftsmeldung aufgeführt werden.

Die Spielstärke-Reihenfolge wird mittels der vergleichbaren Quartals-TTR-Werte der jeweiligen Quartals-Tischtennis-Rangliste ermittelt. Für die Mannschaftsmeldung der Vorrunde werden die Q-TTR-Werte vom 11. Mai und für die der Rückrunde die Q-TTR-Werte vom 11. Dezember verwendet. Hat ein Spieler keinen vergleichbaren Q-TTR-Wert, legt die zuständige Stelle die Einstufung nach eigenem Ermessen fest.

H 2.3 Toleranzen für die Spielstärke-Reihenfolge

Die Toleranzwerte, innerhalb derer der Grundsatz der Mannschaftsmeldung nach Spielstärke-Reihenfolge als erfüllt gilt, sind wie folgt festgelegt:

Für Mannschaftsmeldungen der Altersgruppen Erwachsene und Senioren gilt:

  • Innerhalb der gesamten Mannschaftsmeldung einer Altersklasse darf kein Spieler hinter einem anderen gemeldet werden, dessen Q-TTR-Wert um mehr als 50 TTR-Punkte kleiner ist. Bei einer größeren Differenz als 50 TTR-Punkte liegt eine Abweichung von der Spielstärke-Reihenfolge vor, die gemäß WO H 2.4 zu behandeln ist.
  • Innerhalb einer Mannschaft darf kein Spieler hinter einem anderen gemeldet werden, dessen Q-TTR-Wert um mehr als 35 TTR-Punkte kleiner ist.

Für Spieler der Altersgruppe Nachwuchs in Mannschaftsmeldungen der Erwachsenen gilt:

  • Die beiden Toleranzwerte erhöhen sich um jeweils 35 auf 85 bzw. 70 TTR-Punkte.

Für Mannschaftsmeldungen der Altersgruppe Nachwuchs gilt:

  • Innerhalb der gesamten Mannschaftsmeldung einer Altersklasse darf kein Spieler hinter einem anderen gemeldet werden, dessen Q-TTR-Wert um mehr als 85 TTR-Punkte kleiner ist. Bei einer größeren Differenz als 85 TTR-Punkte liegt eine Abweichung von der Spielstärke-Reihenfolge vor, die gemäß WO H 2.4 zu behandeln ist.
  • Innerhalb einer Mannschaft darf kein Spieler hinter einem anderen gemeldet werden, dessen Q-TTR-Wert um mehr als 70 TTR-Punkte kleiner ist.
H 2.4 Abweichungen von der Spielstärke-Reihenfolge

Abweichend von der tatsächlichen Spielstärke dürfen Spieler nur

  • zu Beginn der Vorrunde für die gesamte Spielzeit oder
  • zu Beginn der Rückrunde, damit sie in ihrer bisherigen Mannschaft verbleiben können, wenn sie ansonsten aufgrund von Veränderungen in der Spielstärke oder zur Wiederherstellung der Sollstärke in eine obere Mannschaft des Vereins aufrücken müssten.
  • auf Wunsch des Vereins in einer unteren Mannschaft des Vereins gemeldet werden.

Diese Spieler erhalten einen Sperrvermerk und verlieren das Recht, während der Dauer des Sperrvermerks in jeder einzelnen oberen Mannschaft des Vereins eingesetzt zu werden, auch nicht als Ersatzspieler. Die Meldung solcher Spieler in einer anderen Mannschaft zur Rückrunde ist nicht erlaubt. Die Erteilung des Sperrvermerks wird von der zuständigen Stelle durch entsprechende Kennzeichnung des Spielers in der Mannschaftsmeldung in click-TT dokumentiert.

Wenn in einer Mannschaft ein Spieler einen Sperrvermerk erhält, erhalten auch alle über ihm stehenden Spieler dieser Mannschaft einen Sperrvermerk.

Die Dauer eines Sperrvermerks reicht längstens bis zum Ende der Spielzeit.

Ein Sperrvermerk aus der Vorrunde wird zu Beginn der Rückrunde nur dann gelöscht, wenn der betreffende Spieler auf Grund der Q-TTR-Werte vom 11. Dezember auch ohne Sperrvermerk in der Mannschaft, in der er mit Sperrvermerk gemeldet wurde, oder einer unteren Mannschaft gemeldet werden darf. Ein solcher Spieler darf in der Rückrunde in keiner oberen Mannschaft des Vereins gemeldet werden.

Die Aufhebung eines Sperrvermerks aus anderen Gründen während einer Spielzeit ist nicht zulässig.

Mannschaftsführer:

I 5.1 Mannschaftsführer

Jede Mannschaft hat vor dem Mannschaftskampf einen verantwortlichen Mannschaftsführer auf dem Spielberichtsformular zu benennen, der allein zur Vertretung seiner Mannschaft berechtigt ist. Der Mannschaftsführer muss nicht zu den beteiligten Spielern gehören.

Der Mannschaftsführer ist verantwortlich für die Wahrnehmung der in WO E und WO I geregelten Aufgaben. Er darf als einziger Protest gemäß WO A 19.1 einlegen und muss den Spielbericht unmittelbar nach Ende des Mannschaftskampfes unterschreiben.

I 5.2 Überprüfung der Mannschaftsmeldung und Identität

Bei allen Mannschaftskämpfen ist die gültige Mannschaftsmeldung dem gegnerischen Mannschaftsführer und ggf. dem OSR unaufgefordert in Papier- oder elektronischer Form vorzulegen.

Jeder Spieler ist verpflichtet, sich durch ein amtliches Dokument mit Bild (z. B. Personalausweis, Führerschein) auf Aufforderung des gegnerischen Mannschaftsführers und ggf. des OSR auszuweisen.

Wenn die gültige Mannschaftsmeldung nicht vorgelegt wird oder ein Spieler der Aufforderung, sich auszuweisen, nicht nachkommt, ist ein entsprechender Vermerk im Spielbericht einzutragen.

I 5.3 Spielbericht

Bei Mannschaftskämpfen muss ein Spielbericht erstellt werden.

Bei Mannschaftskämpfen mit OSR ist dieser, ansonsten die Heimmannschaft für die Führung des Spielberichtsformulars zuständig.

Die Spielberichtsformulare sind vollständig auszufertigen; dazu gehören die Namen aller zum Einsatz kommenden Spieler sowie die Uhrzeit von Beginn und Ende des Mannschaftskampfes.

Jede Mannschaft ist für die korrekte Reihenfolge ihrer Spieler im Einzel und Doppel sowohl bei der Aufstellung als auch bei den Spielpaarungen im Spielberichtsformular verantwortlich.

Sofern nicht anders geregelt, ist die Heimmannschaft als A- und die Gastmannschaft als B-Mannschaft in das Spielberichtsformular einzutragen.

Der Spielbericht ist von beiden Mannschaftsführern und ggf. dem OSR zu unterschreiben. Mit ihrer Unterschrift bestätigen sie die vollständige und inhaltliche Richtigkeit der Eintragungen.

Das Original verbleibt beim Heimverein, der dieses bis zum 31. Juli der nachfolgenden Spielzeit aufbewahren und der zuständigen Stelle auf Verlangen vorlegen muss. Der Gastverein erhält eine Kopie.

I 5.4 Spielbereitschaft

Eine Mannschaft gilt als spielbereit, wenn sie in Mindeststärke in der Austragungsstätte anwesend ist.

I 5.5 Begrüßung

Beide Mannschaften stellen sich mit allen anwesenden Spielern vor dem festgesetzten Spielbeginn in Spielkleidung oder Trainingsanzug zur Begrüßung und Bekanntgabe der Mannschaftsaufstellungen auf.

I 5.6 Spielbeginn

Der Mannschaftskampf hat pünktlich zur festgesetzten Anfangszeit mit dem ersten Aufschlag zu beginnen.

I 5.7 Spielende

Der Mannschaftskampf endet mit dem letzten Ballwechsel.

I 5.8 Spielansetzung

Die für das jeweilige Spielsystem festgelegte Spielreihenfolge muss eingehalten werden. In den Spielklassen des HTTV dürfen sich die Mannschaftsführer auf das Vorziehen von Einzelspielen einigen.

Sofern ein Mannschaftskampf an mehr als einem Tisch durchgeführt wird, sind die ersten Spiele gleichzeitig anzusetzen. Das jeweils folgende Spiel wird an dem zuerst freigewordenen Tisch ausgetragen.

Der Heimverein oder ggf. der OSR ist für das Aufrufen der einzelnen Spielpaarungen zuständig.

Sechser- und Vierer-Mannschaften spielen grundsätzlich an zwei Tischen.

I 5.9 Unvollständiges Antreten

Eine Mannschaft muss immer in Sollstärke antreten. Tritt eine Mannschaft nicht in Sollstärke, aber in Mindeststärke an, so liegt ein unvollständiges Antreten vor.

I 5.10 Verspäteter Spielbeginn

Bei verspäteter Spielbereitschaft einer Mannschaft bis zu 30 Minuten nach der festgesetzten Anfangszeit ist der Mannschaftskampf in jedem Fall noch auszutragen.

Bei verspäteter Spielbereitschaft einer Mannschaft von mehr als 30 Minuten darf der Mannschaftskampf noch stattfinden, wenn beide Mannschaftsführer und der OSR einverstanden sind.

Bei Entscheidungsspielen in Turnierform werden Mannschaften, die mehr als 30 Minuten verspätet zu ihrem ersten Mannschaftskampf antreten, aus dem Turnier gestrichen.

I 5.11 Höhere Gewalt

Begründet eine Mannschaft Spielabbruch, Verspätung oder Nichtantreten mit höherer Gewalt, so ist der Antrag auf Anerkennung der höheren Gewalt bei der zuständigen Stelle innerhalb von drei Werktagen nach dem Spieltermin mit sachdienlichen Unterlagen schriftlich einzureichen. Die Entscheidung über die Anerkennung der höheren Gewalt trifft die zuständige Stelle.

I 5.12 Nichtantreten

Nichtantreten einer Mannschaft liegt vor, wenn eine Mannschaft 30 Minuten nach der festgesetzten Anfangszeit nicht spielbereit ist und der Mannschaftskampf dann nicht durchgeführt wird.

Im Falle des Nichtantretens einer Mannschaft ist vom OSR bzw. von der anwesenden Mannschaft (Heim- oder Gastverein) ein Spielberichtsformular mit einem entsprechenden Vermerk auszufüllen. Auf diesem Spielberichtsformular muss die genaue Aufstellung der anwesenden Mannschaft eingetragen sein. Ist nur der Gastverein anwesend, ist dieser Spielbericht von ihm an die zuständige Stelle einzusenden.

Der Mannschaftskampf wird für die anwesende Mannschaft hinsichtlich der Einsätze ihrer Spieler als ordnungsgemäß ausgetragen gewertet.

Tritt eine Mannschaft in der Vorrunde als Gastmannschaft nicht an, wird das Spiel in der Rückrunde erneut bei der Heimmannschaft angesetzt. Tritt eine Mannschaft in der Rückrunde als Gastmannschaft nicht an, so sind der Heimmannschaft auf Antrag Fahrtkosten für das Hinspiel gemäß der Richtlinien des zuständigen Verbandes zu erstatten. Anträge auf Fahrtkostenerstattung sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Mannschaftskampf unter Beifügung der Belege an die zuständige Stelle zu richten.

Nichtantreten einer Heimmannschaft hat keine Änderung der Ansetzung zur Folge und begründet keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.

I 5.13 Ergebnismeldung und Kontrolle

Sofern der Punktspielbetrieb TTR-bezogen durchgeführt wird, ist die Heimmannschaft verpflichtet, den vollständigen Spielbericht eines jeden Mannschaftskampfes einschließlich der Vor- und Nachnamen aller beteiligten Spieler und aller Satzergebnisse in click-TT zu erfassen. Für alle Mannschaftskämpfe muss der Spielbericht bis spätestens 24 Stunden nach der im Spielplan festgelegten Anfangszeit erfasst worden sein. Die Verpflichtung für die Heimmannschaft bleibt auch dann bestehen, wenn das Spiel beim Gegner oder in einer neutralen Austragungsstätte stattfindet.

Bei Mannschaftskämpfen am Samstag oder am Sonntag gelten folgende Fristen:

  • am Samstag bei einer Anfangszeit nach 12:00 spätestens bis Sonntag, 12:00 Uhr
  • am Sonntag innerhalb von sieben Stunden nach festgelegter Anfangszeit

Die Gastmannschaft hat die Pflicht, die Korrektheit des in click-TT eingegebenen Spielberichts zu überprüfen und eventuelle Beanstandungen bis spätestens am 7. Tag nach dem Spieltermin dem Spielleiter mitzuteilen.

A 19.1 Proteste

Proteste über Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen, sind sofort nach Bekanntwerden des Protestgrundes bei der dafür zuständigen Stelle einzulegen. Proteste, die sich auf die allgemeinen Spielbedingungen und die Spielmaterialien erstrecken, können nur berücksichtigt werden, wenn sie vor Beginn eines einzelnen Spiels oder des Mannschaftskampfes bei der dafür zuständigen Stelle eingelegt wurden. Proteste bei Mannschaftsspielen sind von den protestierenden Mannschaftsführern sofort bei Bekanntwerden des Protestgrundes unter Angabe der Uhrzeit sowie der Spielstände des Mannschaftskampfes und aller zum Zeitpunkt des Protestes laufenden Spiele auf dem Spielbericht einzutragen und zu unterschreiben. Ohne diese Eintragung werden Proteste nicht berücksichtigt.

Punktspielbetrieb:

G 5.4.1 Allgemeines

Im HTTV gelten für die Spielplanerstellung folgende Grundsätze:

• Bis zum zweiten Spieltag jeder Halbserie ist für alle Mannschaften ein Mannschaftskampf anzusetzen.

• Nachdem drittletzten Spieltag der Vorrunde ist für alle Mannschaften ein Mannschaftskampf anzusetzen.

• Der letzte Spieltag der Rückrunde ist für alle Mannschaften ein Pflichtspieltag.

• Die Anzahl der ausgetragenen Mannschaftskämpfe der Mannschaften einer Gruppe darf sich nach jedem Spieltag um höchstens drei Mannschaftskämpfe unterscheiden.

• Für die Nachwuchs-Spielklassen können Doppel- und Blockspieltage vorgesehen werden.

G 6.2 Einvernehmliche Spielverlegungen

6.2.1 Eine Verlegung von Spielterminen (auch der vereinbarten Anfangszeiten) ist grundsätzlich nicht zulässig. Als Ausnahme gelten Vorverlegungen mit Zustimmung des Spielleiters, sofern diese einvernehmlich zwischen den beteiligten Vereinen erfolgt sind.

6.2.2 Im Nachwuchsbereich können Mannschaftskämpfe in begründeten Fällen einvernehmlich bis zu zwei Spielwochen nachverlegt werden.

6.2.3 Stets ist die Zustimmung des Spielleiters zu einer einvernehmlichen Spielverlegung abzuwarten. Eigenmächtig verlegte Mannschaftskämpfe werden für beide Mannschaften als verloren gewertet.

G 6.3 Änderung oder Fehlen der Austragungsstätte

6.3.1 Eine Änderung der Austragungsstätte ist grundsätzlich nicht zulässig. Als Ausnahme gelten Änderungen innerhalb der vom Heimverein vor Saisonbeginn in der Online-Plattform bekanntgegebenen Sporthallen oder in einem Umkreis von 10 km zur im Spielplan vorgesehenen Austragungsstätte.

6.3.2 Für eine sonstige Änderung der Austragungsstätte ist die Zustimmung der Gastmannschaft erforderlich.

6.3.3 Das Fehlen einer geeigneten Austragungsstätte ist kein Grund für eine Spielabsetzung. Ggf. ist in eine andere Austragungsstätte auszuweichen, die sich in einer vom zuständigen DTTB oder Verband festgelegten zumutbaren Entfernung befindet, oder der Mannschaftskampf ist beim Gegner auszutragen. Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und ggf. ein Heimspiel in der Rückrunde entsteht dadurch nicht.

6.3.4 Stets ist die Zustimmung des Spielleiters zu einer Änderung der Austragungsstätte abzuwarten. Bei eigenmächtig geänderter Austragungsstätte wird der Mannschaftskampf für die Heimmannschaft als verloren gewertet.

A 7 Materialien

7.2 Sofern für einzelne Materialien eine ITTF-Zulassung besteht, dürfen bei allen offiziellen Veranstaltungen nur diese Materialien eingesetzt werden. Abweichend davon dürfen die Verbände für offizielle Veranstaltungen in ihrem Zuständigkeitsbereich auch Tische und Netzgarnituren zulassen, die der DIN-Norm EN 14468-1 bzw. EN 14468-2, jeweils ausschließlich mit der Klassifizierung A (Hochleistungssport) oder B (Schul- und Vereinssport), entsprechen.

Bei offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 dürfen ab 1. Juli 2019 ausschließlich zelluloidfreie Bälle eingesetzt werden.

Bei allen Mannschaftskämpfen gemäß WO A 11.2 müssen die Tische, Netzgarnituren und Bälle von jeweils gleicher Farbe, Marke (Fabrikat) und Beschaffenheit (z. B. Bälle aus Zelluloid oder Plastik) (Anm.: Klammerzusatz entfällt ab 1. Juli 2019) sein. Eine Änderung während eines Mannschaftskampfes ist nicht zulässig.

In der untersten Gliederung des HTTV ist es mit Ausnahmegenehmigung zulässig, Tische und Netze sowohl der DIN-Norm EN 14468-1 als auch EN 14468-2, jeweils mit der Klassifizierung A (Hochleistungssport) oder B (Schul- und Vereinssport), einzusetzen.

I 1.1 Spielraum

1.1.3 Die Mindestmaße für den Spielraum (Box) pro Tisch betragen für die Spielklassen unterhalb der BSK

• Bezirksebene L= 12 m x B= 5 m

• Kreisebene L= 10 m x B= 5 m.

1.1.4 Die Begrenzung jedes Spielraumes (Box) durch Umrandungen … wird in den Spielklassen unterhalb der BSK empfohlen. Für die Hessenliga, Verbandsliga, Bezirksoberliga, Bezirksliga und Bezirksklasse ist eine Spielraumbegrenzung vorgeschrieben.

1.1.5 Die Mindesthöhe des Spielraumes (Box) beträgt für die Spielklassen (Bezirks- und Kreisklassen) 4 m.

I 1.2 Tische, Netzgarnituren, Bälle, Zählgeräte und Anzeigetafel

Zusätzlich zu den Vorgaben für Spielmaterialien (siehe WO A 7) wird die Verwendung je eines Zählgerätes pro Tisch und einer Anzeigetafel (Spielstandanzeige) pro Mannschaftskampf in allen Spielklassen vorgeschrieben.

I 1.4 Beleuchtung

Die Mindeststärke der Beleuchtung für den gesamten Spielraum (Box) beträgt für die Spielklassen unterhalb der BSK 300 Lux (empfohlen 400 Lux).

Die Beleuchtungsstärke muss über dem gesamten Spielraum gleichmäßig sein. Die Lichtquellen müssen mindestens 4 m über dem Boden angebracht sein. Blendendes Licht und Tageslichteinfall sind zu vermeiden.

I 1.5 Temperatur

Die Temperatur im Spielraum (Box) muss mindestens +15° Celsius betragen.

I 1.6 Ausnahmen

Wenn ein Verein die Bestimmungen gemäß WO I 1.1 bis I 1.5 dauerhaft oder vorübergehend nicht einhalten kann, ohne dass ihm ein maßgebliches Verschulden hierfür zuzurechnen ist, darf er für einen befristeten Zeitraum (längstens bis zum Ende der laufenden Spielzeit) bei der zuständigen Stelle eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Weitere Ausnahmen darf der OSR für den von ihm geleiteten Mannschaftskampf zulassen.

I 1.7 Bereitstellung der Austragungsstätte

Die Austragungsstätte muss mindestens einen bestimmten Zeitraum vor der festgesetzten Anfangszeit geöffnet und in spielbereitem Zustand sein. Dieser Zeitraum beträgt für die Spielklassen unterhalb der BSK 30 Minuten.

Der Gastmannschaft ist während dieser gesamten Zeit eine Trainingsmöglichkeit mit den Materialien zu gewährleisten, mit denen der Mannschaftskampf ausgetragen werden soll. Ist diese Möglichkeit trotz rechtzeitiger Anreise des Gastes nicht gegeben, darf die Gastmannschaft auf der Einhaltung des oben genannten Mindestzeitraums bestehen.

Bei einer Verspätung der Gastmannschaft verringert sich der oben genannte Mindestzeitraum entsprechend.

A 6 Spielkleidung

Es muss in sportgerechter Kleidung (kurzärmeliges oder ärmelloses Hemd und Shorts bzw. Röckchen oder einteiliger Sportdress (sog. "Body"), Socken und Hallenschuhe) gespielt werden. Zu Mannschaftskämpfen ist in einheitlicher Spielkleidung (kurzärmeliges oder ärmelloses Hemd und Shorts bzw. Röckchen oder einteiliger Sportdress (sog. "Body")) anzutreten.

Das Tragen von Trainingsbekleidung während eines Spiels ist grundsätzlich nicht erlaubt. In begründeten Fällen darf der Oberschiedsrichter (OSR) Ausnahmen zulassen.

I 2 Spielkleidung

Während des gesamten Mannschaftskampfes ist innerhalb einer Mannschaft eine einheitliche Spielkleidung vorgeschrieben.

I 3.2 Schiedsrichter (SR)

3.2.1 Sofern bei Mannschaftskämpfen keine SR mit gültiger Lizenz eingesetzt sind, stellen beide Mannschaften die Schiedsrichter. Bei Spielen an zwei Tischen hat jede Mannschaft einen Tisch mit Schiedsrichtern zu besetzen, bei Spielen an einem bzw. an einem dritten Tisch ist die Schiedsrichtergestellung von beiden Mannschaften abwechselnd vorzunehmen. Die Benennung der Schiedsrichter erfolgt durch die Mannschaftsführer.

E Spielsysteme

E 6.2 Sechser-Mannschaften (Mindeststärke 4 Spieler) Paarkreuz-System (4 Doppel, 12 Einzel)

(System beim normalen Punktspiel)

E 6.3 Vierer-Mannschaften (Sollstärke 4, Mindeststärke 3 Spieler)

Varianten:

E 6.3.1 Bundessystem (2 Doppel, 8 Einzel) (System bei der Jugend)

E 6.3.2 Werner-Scheffler-System (2 Doppel, 12 Einzel) (System in der 3. Kreisklasse 4er So)

E 6.4.2 Modifiziertes Swaythling-Cup-System (1 Doppel, 6 Einzel) (System beim Pokalspiel)

A 2.2 Gewinnsätze

Zum Gewinn eines Spiels sind erforderlich im Mannschaftsspielbetrieb 3 Gewinnsätze.

G 5.2 Zugelassene Spieltage und Anfangszeiten

Als verbindliche Spieltage gelten Samstage und Sonntage. Bei Einverständnis beider Mannschaften dürfen die Punktspiele auch an anderen Wochentagen angesetzt werden.

Die Mannschaftskämpfe beginnen in der Regel samstags zwischen 12.00 Uhr und 20.00 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr. Mannschaftskämpfe an Wochentagen beginnen in der Regel zwischen 18.00 Uhr und 20.00 Uhr.

E 2.3 Beginn falscher Spiele

Werden versehentlich falsche Einzel- oder Doppelspiele begonnen, so müssen sie zu Ende gespielt werden, sofern sie zum betreffenden System gehören; die Wertung – soweit sie noch für das Endergebnis benötigt wird – erfolgt dann nach der vorgeschriebenen Reihenfolge.

E 2.8 Aufgabe eines Spieles

Jedes durch Aufgabe eines Spielers oder Paares beendete Spiel innerhalb eines Mannschaftskampfes (dazu gehören auch kampflos abgegebene Spiele mitwirkender Spieler) ist mit dem genauen Ergebnis der beendeten Sätze sowie X:11 für den nicht beendeten Satz (X entspricht der Anzahl Bälle, die der aufgebende Spieler bzw. das aufgebende Paar vor der Aufgabe erzielt hat, wobei der Sieger des Satzes mindestens X+2 Bälle erhält) und 0:11 für alle ggf. noch erforderlichen Sätze in das Spielberichtsformular einzutragen und wird mit einem Spielpunkt und den eingetragenen Sätzen und Bällen für das Gesamtergebnis gewertet.

Ein kampflos abgegebenes Spiel wegen Nichtantretens oder fehlender Spielbereitschaft zwei Minuten nach dem Aufruf wird mit 0:33 Bällen, 0:3 Sätzen und 0:1 Spielpunkten für den Gegner als gewonnen gewertet.

Zu späteren Spielen darf der Spieler/das Paar auch bei vorherigem Nichtantreten oder Aufgabe antreten.

Treten beide Spieler oder Paare nicht an oder kann ein Spiel durch unvollständiges Antreten beider Mannschaften nicht angesetzt werden, wird das Ergebnis dieses Spiels nicht für das Gesamtergebnis berücksichtigt.

E 3.2 Wertung von Mannschaftskämpfen

Der gesamte Mannschaftskampf wird durch die zuständige Stelle für die Mannschaft als verloren gewertet, die

• nicht einsatzberechtigte Spieler mitwirken lässt,

• gegen Vorschriften gemäß WO E 2, E 4 und/oder E 5 (falsche Einzel- und/oder Doppelaufstellung usw.) oder WO I 5.3 (falsche Eintragung von Spielern im Spielberichtsformular) verstößt,

• eine Manipulation des Spielberichtsformulars vornimmt oder duldet,

• diesen Mannschaftskampf eigenmächtig verlegt hat (betrifft beide Mannschaften; siehe WO G 6.1.7),

• nicht rechtzeitig zum festgesetzten Zeitpunkt antritt (Ausnahmen siehe WO I 5.10 und I 5.11),

• nicht oder nicht in der erforderlichen Mindeststärke antritt,

• als Heimmannschaft gegen die festgelegten Bedingungen für die Austragungsstätte gemäß WO I 1 verstößt, so dass ein Mannschaftskampf nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte,

• schuldhaft einen Spielabbruch verursacht,

• als Gastgeber nicht gemäß WO A 7 zugelassene Tische, Netzgarnituren oder Bälle stellt,

• als Gastgeber bei Mannschaftskämpfen gemäß WO A 11.2 Tische, Netzgarnituren oder Bälle stellt, die nicht von jeweils gleicher Farbe, Marke (Fabrikat) und Beschaffenheit (z. B. Zelluloid oder Plastik) sind oder diese Materialien während des Mannschaftskampfes ändert,

• am festgesetzten Spieltermin gesperrt ist oder wissentlich gegen eine gesperrte Mannschaft antritt,

• sich als Gastmannschaft weigert, bei entsprechender Regelung gemäß WO I 5.8 an dem vom Heimverein zusätzlich zur Verfügung gestellten Tisch zu spielen.

E 4 Einzelaufstellung

4.1 Die einzelnen Spieler müssen in den Spielsystemen gemäß WO E 6.2, E 6.3.1, E 6.3.2 und E 6.4.1 nach Spielstärke (A1 bis A6, B1 bis B6 bzw. A1 bis A4, B1 bis B4) aufgestellt werden.

Im Corbillon-Cup-System und im Modifizierten Swaythling-Cup-System muss nicht nach Spielstärke aufgestellt werden.

Fallen Spieler aus, so haben die übrigen Spieler geschlossen aufzurücken und die Ersatzspieler treten an die letzten Plätze. Ein Spieler gilt als ausgefallen, wenn er bis zum Ende des Mannschaftskampfes überhaupt nicht mitgewirkt hat.

Ein Spieler hat an einem Mannschaftskampf mitgewirkt, wenn er zu mindestens einem Einzel oder Doppel antritt und dieses auch in die Wertung eingeht. Eine Mitwirkung ist schon dann gegeben, wenn der aufgestellte Spieler bei der Begrüßung anwesend ist.

4.2 Die endgültige Einzelaufstellung erfolgt spätestens nach Beendigung des letzten Eingangsdoppels (bei Spielsystemen, die mit Doppel beginnen) und vor Beginn des ersten Einzels. Die Änderung einer vorher abgegebenen Einzelaufstellung ist bei allen Spielsystemen, die mit Doppeln beginnen, noch möglich.

Nach Beginn der Einzel ist ein Austausch von Spielern nicht mehr möglich. Unvollständig, aber in Mindeststärke angetretene Mannschaften dürfen ihre letzten freien Plätze noch besetzen, wenn dies nicht im Widerspruch zu anderen Bestimmungen (z. B. festgelegte Spielreihenfolge) steht.

E 5 Doppelaufstellung

5.1 In den Doppeln dürfen andere Spieler als in den Einzeln eingesetzt werden. Die Zusammensetzung und die Aufstellungsreihenfolge der Doppel sind frei wählbar.

5.2 Lediglich im Paarkreuz-System (WO E 6.2) erfolgt die Aufstellung der Doppelpaare nach Platzziffern. Diese errechnen sich aus der Summe der Plätze der an den Doppeln beteiligten Spieler, nachdem diese entsprechend der Spielstärkenreihenfolge innerhalb des Vereins den Plätzen 1–6 zugeordnet worden sind. Dabei ist das Doppel 1 frei wählbar; bei den restlichen Doppeln erhält das Doppel mit der geringeren Platzziffer den Platz 2. Bei gleichen Platzziffern wird das Doppel, dessen Spieler am höchsten eingestuft ist, auf Platz 2 gesetzt.

Nach erfolgter Aufstellung der Doppelpaare darf die Reihenfolge der Doppel 2 und 3 nur noch geändert werden, um eine irrtümlich falsche Reihenfolge zu korrigieren. Dies ist nur bis zum Beginn der Doppelspiele zulässig.

5.3 Können wegen unvollständigen Antretens von Mannschaften oder verspäteten Erscheinens von Spielern im Paarkreuzsystem (WO E 6.2) nicht alle drei Doppel gebildet werden, so werden die möglichen zwei Doppel unabhängig von der Platzziffer auf Platz 1 und 2 gesetzt; Platz 3 bleibt frei. Maßgeblich ist hierbei die Spielbereitschaft zwei Minuten nach Aufruf des jeweiligen Doppels.

5.4 Können wegen unvollständigen Antretens von Mannschaften oder verspäteten Erscheinens von Spielern beide Mannschaften beim Bundessystem oder beim Werner-Scheffler-System bzw. bei der Variante „Vierermannschaft gegen Vierermannschaft“ des Braunschweiger Systems nur jeweils ein Doppel bilden, so wird das mögliche Doppel jeweils auf Platz 1 gesetzt; Platz 2 bleibt frei. Maßgeblich ist hierbei die Spielbereitschaft zwei Minuten nach Aufruf des jeweiligen Doppels.

5.5 Jeder Mannschaftsführer muss vor Beginn des ersten Doppelspiels und ohne Kenntnis der Doppelaufstellungen des Gegners seine Doppelaufstellung bekanntgeben. Jedes Doppel muss seine Spiele in derselben Zusammensetzung bestreiten, und kein Spieler darf in mehreren Paaren aufgestellt werden. Tritt ein Spieler, der bei der Abgabe der Doppelaufstellung anwesend war, zu seinem Doppel nicht an, so ist dieses Doppel kampflos für die gegnerische Mannschaft gewonnen. Tritt ein Spieler, der zuvor nicht anwesend war, zu seinem Doppel nicht an, so erfolgt die Wertung des Mannschaftskampfes entsprechend den Bestimmungen für eine falsche Mannschaftsaufstellung.

G 3.1 Austragungssystem

Die Meldung einer Mannschaft verpflichtet den Verein zur Teilnahme an allen Spielen der Hauptrunde. Das Antreten zum Mannschaftskampf ist oberstes Gebot. Spielabsagen und Spielverzicht sind unzulässig.

G 3.2 Tabellen

Die Reihenfolge der Mannschaften in den offiziellen Tabellen ergibt sich durch die größere Anzahl der Pluspunkte. Bei Gleichheit der Pluspunkte entscheidet die kleinere Anzahl der Minuspunkte. Alle von zurückgezogenen oder gestrichenen Mannschaften ausgetragenen Mannschaftskämpfe werden nicht berücksichtigt.

Bei Gleichheit von Plus- und Minuspunkten zweier oder mehrerer Mannschaften entscheidet die größere Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Spielpunkten (ggf. Sätzen, Bällen) aus allen ausgetragenen Mannschaftskämpfen der Vor- und Rückrunde. Hierzu zählen auch wegen Nichtantretens kampflos gewertete oder durch Entscheidungen von Rechtsinstanzen umgewertete Mannschaftskämpfe.

Ist auch die Differenz der Bälle gleich, entscheidet der direkte Vergleich (Tabellenpunkte, Spielpunkte, Sätze und ggf. Bälle aus der Addition der Ergebnisse der Mannschaftskämpfe der Vor- und Rückrunde) zwischen den balldifferenzgleichen Mannschaften. Ist auch dann die Differenz der Bälle gleich, entscheidet das Los über die Reihenfolge der betroffenen Mannschaften.

Pokalspiele:

K 3 Meldung der am Pokalspielbetrieb teilnehmenden Mannschaften

Die Meldung von Pokalmannschaften seitens der Vereine erfolgt freiwillig; bei erfolgter Meldung besteht Teilnahmepflicht.

K 5 Einsatzberechtigung von Spielern in Pokalmannschaften

Für die Mannschaftsaufstellung für jedes einzelne Pokalspiel gelten die folgenden Regelungen:

  • Jugend-Ergänzungsspieler sind in Pokalmannschaften der Damen bzw. Herren nicht einsatzberechtigt.

Ansonsten sind in jeder Pokalspielklasse in den dort startenden Pokalmannschaften eines Vereins grundsätzlich alle Spieler einsatzberechtigt, die in der höchsten zu dieser Pokalspielklasse gehörenden Punktspielklasse auf der Punktspiel-Mannschaftsmeldung dieses Vereins stehen, sowie alle Spieler aus den unteren Mannschaften des Vereins (außer Spieler mit Sperrvermerk) wobei folgenden Einschränkungen zu beachten sind:

Ergänzungsspieler sind bei den Pokalspielen im HTTV nicht einsatzberechtigt.

Spieler mit Sperrvermerk im Punktspielbetrieb sind im Pokalspielbetrieb nur in Pokalmannschaften einsatzberechtigt, die in einer Pokalspielklasse starten, zu der ihre Punktspielklasse gehört. Sie sind weder in eventuell vorhandenen höheren Pokalmannschaften dieser Pokalspielklasse noch in Pokalmannschaften höherer Pokalspielklassen einsatzberechtigt.

Ergänzungsspieler sind bei den Deutschen Pokalmeisterschaften der Verbandsklassen und ihren direkten Qualifikationsveranstaltungen nicht einsatzberechtigt.

K 8 Spielsystem

Alle Mannschaftskämpfe von weiterführenden Pokalmeisterschaften werden im Spielsystem gemäß WO E 6.4.2 (Modifiziertes Swaythling-Cup-System) ausgetragen.

Bei einem wegen Unterbesetzung beider Mannschaften möglichen Unentschieden entscheidet in K.-o.-Runden die Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Sätzen und ggf. Bällen über den Sieger. Ist auch die Differenz der Bälle gleich, entscheidet das Los.

I 5.13 Ergebnismeldung und Kontrolle (Punktspiel=Pokal)

Sofern der Punktspielbetrieb TTR-bezogen durchgeführt wird, ist die Heimmannschaft verpflichtet, den vollständigen Spielbericht eines jeden Mannschaftskampfes einschließlich der Vor- und Nachnamen aller beteiligten Spieler und aller Satzergebnisse in click-TT zu erfassen. Für alle Mannschaftskämpfe muss der Spielbericht bis spätestens 24 Stunden nach der im Spielplan festgelegten Anfangszeit erfasst worden sein. Die Verpflichtung für die Heimmannschaft bleibt auch dann bestehen, wenn das Spiel beim Gegner oder in einer neutralen Austragungsstätte stattfindet.

Bei Mannschaftskämpfen am Samstag oder am Sonntag gelten folgende Fristen:

  • am Samstag bei einer Anfangszeit nach 12:00 spätestens bis Sonntag, 12:00 Uhr
  • am Sonntag innerhalb von sieben Stunden nach festgelegter Anfangszeit

Die Gastmannschaft hat die Pflicht, die Korrektheit des in click-TT eingegebenen Spielberichts zu überprüfen und eventuelle Beanstandungen bis spätestens am 7. Tag nach dem Spieltermin dem Spielleiter mitzuteilen.

K 10 Sonstiges

In allen nicht geregelten Punkten des Pokalspielbetriebes kommen die Bestimmungen gemäß WO D, E, F, G, H und I analog zur Anwendung.

Die Auslosung der einzelnen Pokalspiele erfolgt ohne jegliche Setzung von der zuständigen Stelle. Jede Runde wird neu ausgelost.

Die Spielansetzung erfolgt in click-TT. Die Spieltermine können einvernehmlich bis zum letztmöglichen Termin der Spielrunde verlegt werden. Die Heimmannschaft ist für die Durchführung des Pokalspiels verantwortlich.

Spielklassen:

F 3.4.4 Direktaufstieg

Grundsätzlich hat jeder Gruppensieger in der Altersgruppe Erwachsene das Recht auf den Direktaufstieg in die nächsthöhere Spielklasse.

Die Mannschaften einer Spielklasse mit Recht auf den Direktaufstieg, sind zum Direktaufstieg verpflichtet.

F 3.4.6 Relegationsaufstieg

Jeder Sieger einer Relegationsgruppe erwirbt das Recht auf den Relegationsaufstieg.

Mannschaften, die auf die Teilnahme an der Relegationsrunde verzichtet haben oder dort nicht zu allen Mannschaftskämpfen angetreten sind, werden für den Relegationsaufstieg nicht berücksichtigt.

F 3.4.8 Auffüllregelung

Mannschaften, die auf die Teilnahme an Relegations- oder Anwartschaftsspielen verzichtet haben oder dort nicht zu allen Mannschaftskämpfen angetreten sind, werden für das Auffüllen einer Spielklasse bzw. einer Gruppe ebenso wenig berücksichtigt wie gestrichene oder zurückgezogene Mannschaften.

G 7.1 Zurückziehung

Eine Zurückziehung liegt vor, wenn eine Mannschaft in der Zeit nach dem Ende der Vereinsmeldung und vor ihrem letzten Mannschaftskampf der Hauptrunde für die jeweilige Spielzeit die Nichtteilnahme am weiteren Spielbetrieb ihrer Gruppe erklärt. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Zurückziehung nicht zulässig.

G 7.2 Streichung

7.2.1 Eine Mannschaft wird aus der betreffenden Spielklasse gestrichen, wenn während der Hauptrunde einer Spielzeit insgesamt dreimal ein Mannschaftskampf wegen Nichtantretens oder Sperre kampflos gegen sie gewertet worden ist.

7.2.2 Eine Mannschaft, die nachweislich das Ergebnis eines Mannschaftskampfes zum Zwecke der Begünstigung und/oder Benachteiligung anderer Mannschaften in nicht korrekter Weise beeinflusst, darf von der zuständigen Stelle aus der Spielklasse gestrichen werden.

G 7.3 Folgen von Zurückziehung und Streichung für die laufende Spielzeit

7.3.1 Alle von einer zurückgezogenen oder gestrichenen Mannschaft ausgetragenen Mannschaftskämpfe werden in der Tabelle weder für sie selbst noch für ihre Gegner berücksichtigt. Die Einsätze und Spielergebnisse von in der zurückgezogenen oder gestrichenen Mannschaft zuvor eingesetzten Spielern wie auch die von deren Gegnern werden hinsichtlich der Einsätze und der Berechnung von TTR-Werten und Bilanzen dagegen weiterhin berücksichtigt.

7.3.2 Eine zurückgezogene oder gestrichene Mannschaft belegt in dieser Spielzeit den letzten noch zu vergebenden Tabellenplatz ihrer Gruppe.

7.3.3 Der Verein einer zurückgezogenen oder gestrichenen Mannschaft darf durch Anordnung des Spielleiters zum Ausgleich der den anderen Mannschaften dieser Gruppe entstandenen finanziellen Nachteile (Erstattung von Fahrtkosten, wenn die anderen Mannschaften im Hinspiel bei der gestrichenen oder zurückgezogenen Mannschaft angetreten sind, das Rückspiel jedoch nicht durchgeführt wird) verpflichtet werden. Dabei wird der Spielleiter nur auf Antrag eines betroffenen Vereins tätig und entscheidet … abschließend bezüglich der Höhe der Forderung.

G 7.4 Folgen von Zurückziehung und Streichung für die folgende Spielzeit

7.4.2 Wird eine Mannschaft eines Vereins zurückgezogen oder gestrichen, steigt diese Mannschaft in die nächsttiefere Spielklasse ab.